Im E VwGH 26. 6. 2014, 2011/15/0050, hat sich der VwGH wieder einmal mit der Frage der Lohnnebenkosten und wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern auseinandergesetzt. Im aktuellen Fall ging es um die Frage, ob ein Unternehmerrisiko vorlag.