Die steuermindernde Berücksichtigung krankheits- oder behinderungsbedingter Aufwendungen entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Der Zugang zum guten Recht sei für (chronisch) Kranke und Behinderte aber nicht einfach: Die Regelungen seien unübersichtlich, teils unsystematisch, Freibeträge seit Jahrzehnten eingefroren, Judikatur und Verwaltungspraxis kasuistisch, Maßnahmen abseits der Schulmedizin stehe der Fiskus ablehnend gegenüber.