Seit 2009 sind Kinderbetreuungskosten als agB unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Lachmayer analysiert zwei strittige Punkte näher: die Voraussetzung der pädagogischen Qualifizierung für das Betreuungspersonal außerhalb institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen und die Frage, welchen Umfang "Kinderbetreuung" hat.