Mit dem AbgÄG 2014 wurden Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte, die an Dienstnehmer oder an vergleichbar organisatorisch eingegliederte Personen geleistet werden, unter gewissen Voraussetzungen mit einem Abzugsverbot belegt. Im Beitrag wird untersucht, welche Auswirkungen das Abzugsverbot auf die Bildung von Rückstellungen hat.