In der jüngeren Vergangenheit hatte sich der VwGH mit der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Verpflegungsaufwendungen aufgrund beruflicher Tätigkeiten im Ausland auseinanderzusetzen. Seit einer Grundsatzentscheidung des VwGH im Jahr 1991 können diese Aufwendungen zum Abzug zugelassen werden, wenn sie wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung liegen. Ausgehend von dieser Entscheidung versucht der Beitrag, Verpflegungsaufwendungen im Ausland gesetzlich einzuordnen und die Judikatur der Gerichte und die Auffassung der Finanzverwaltung einer genauen Analyse zu unterziehen.