Die durch das StRefG 2015/2016 erfolgten Änderungen des § 4 Abs 12 EStG machen die Ermittlung eines erstmaligen Standes der Innenfinanzierung notwendig. Nach der vom Gesetzgeber in §§ 4 Abs 12 iVm 124b Z 279 lit a EStG vorgeschlagenen Berechnungslogik kann hier vereinfachend eine Subtraktion des Standes des steuerlichen Evidenzkontos vom unternehmensrechtlichen Eigenkapital erfolgen. Der folgende Beitrag soll Überlegungen anstellen, wie diese Berechnung bei Kreditinstituten erfolgen könnte.