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Zur neuen Rückstellungsbewertung von Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen nach § 9 Abs 5 EStG und § 211 UGB (RÄG 2014) (Moser, ÖStZ 2015/685, S. 539)

Artikelrundschau September 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/852ÖStZ 2015, 661 Heft 22 v. 16.11.2015

Mit dem AbgÄG 2014 wurde die zwingende Abzinsung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste ab 1. 7. 2014 vorgesehen. Im RÄG 2014 wurde auch im UGB eine Verpflichtung zur Abzinsung für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen, statuiert. Auf den ersten Blick scheinbar ident, könnten die beiden Regelungen erhebliche Unterschiede aufweisen.

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