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Die Strafbarkeit von Missbrauch von Form und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts aus Sicht der Praxis (Cupal, ZWF 5/2015, S. 241)

Artikelrundschau September 2015 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/823ÖStZ 2015, 641 Heft 21 v. 6.11.2015

Nach stRsp des VwGH stehe es jedermann frei, seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu gestalten und so zu ordnen, dass der günstigste Effekt, nämlich der bestmögliche Erfolg bei geringster gesetzlich vorgesehener Abgabenbelastung erreicht werde. Die Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit seien dem Grunde nach in §§ 21 bis 24 BAO normiert. § 22 BAO (Gestaltungsmissbrauch) und dessen mögliche finanzstrafrechtliche Relevanz stehen im Mittelpunkt des Beitrags.

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