Ab dem 1. 1. 2014 trat das BFG an die Stelle des UFS. In den eineinhalb Jahren seines Bestehens seien die mit der Einrichtung verbundenen Zielsetzungen weitgehend erreicht worden. Einige zunächst nicht absehbare und auch seitens des Gerichts nicht beeinflussbare Herausforderungen seien bewältigt worden und noch zu bewältigen.