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Ist § 30a FinStrG eine Verwaltungsvereinfachung oder ein Schuss, der nach hinten losgehen kann? (Rombold, SWK 25/2015, S. 1116)

Artikelrundschau September 2015 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/815ÖStZ 2015, 640 Heft 21 v. 6.11.2015

Rombold zeigt anhand eines Falls aus der Praxis, zu welch verwaltungsintensivem Handeln § 30a FinStrG, eine Bestimmung, die der Entlastung der Finanzstrafbehörden dienen sollte, führen könne.

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