Die Wirtschaftsbeziehungen mit Ö würden für Kroatien einen besonderen Stellenwert besitzen. Da die innerstaatlichen Steuervorschriften Österreichs und Kroatiens erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Besteuerung von Personengesellschaften aufweisen, könne die Begründung von gewerblich tätigen Personengesellschaften in Kroatien steuerplanerische Möglichkeiten eröffnen und erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.