Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 sowie dem "Bankenpaket" soll ein weiterer Vorstoß erfolgen, Personen zu eruieren, welche die Anwendbarkeit der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein vermieden haben. Ziel des Gesetzgebers ist es, Kapitalzuflüsse nach Ö, die im Vorfeld des Inkrafttretens der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein erfolgten, zu entdecken und damit dem österr Fiskus die Vereinnahmung der noch nicht verjährten Abgaben in diesem Zusammenhang zu ermöglichen.