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Begünstigte Besteuerung für übernommene Alt-Abfertigungsansprüche bei Konzernversetzung?

Info aktuellRechtsprechungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2015/794ÖStZ 2015, 620 Heft 21 v. 6.11.2015

Werden bei Konzernversetzungen (ohne Wechsel in das System Abfertigung Neu) Abfertigungsansprüche iSd § 67 Abs 3 EStG nicht ausbezahlt, sondern vom "neuen" Konzernunternehmen (als neuer Arbeitgeber) übernommen, dürfen im Auszahlungsfall die übernommenen Abfertigungsansprüche - entgegen der in Rz 1073 LStR geäußerten Rechtsansicht - nicht gemäß § 67 Abs 3 EStG begünstigt versteuert werden. Sie stellen vielmehr eine freiwillige Abfertigung dar und sind nach § 67 Abs 6 EStG zu besteuern. BFG 16. 9. 2014, RV/5101115/2010.

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