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Personengesellschaft, Vermögensverwaltung, Spekulationsgeschäfte, Durchgriff

JudikaturÖStZ 2015/66ÖStZ 2015, 38 Heft 1 und 2 v. 26.1.2015

EStG 1988: § 30 Abs 1 Z 1 (§ 32 Abs 2)

VwGH 24. 9. 2014, 2012/13/0021

Nach der Rechtsprechung des VwGH gelten Beteiligungen an betrieblich tätigen Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) ertragsteuerrechtlich nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem aktiven und passiven Wirtschaftsgut des Beteiligungsunternehmens (vgl zB VwGH 29. 7. 2010, 2007/15/0048). Gegenstand des Beteiligungsansatzes ist unmittelbar der Anteil an den Wirtschaftsgütern (vgl zuletzt VwGH 27. 2. 2014, 2011/15/0082, unter Hinweis auf Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Tz 156.3 ff).

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