Sachbezüge und Barbezüge dürften nicht unterschiedlich besteuert werden, sollte man meinen. Je nach Steuerprogression betrage der Unterschied bis zu 100 %, wobei es nicht um die Bewertung, sondern allein um die Berechnung der Steuer gehe. Dazu kämen die falsch berechneten Lohnnebenabgaben und Sozialversicherungsbeiträge, wovon auch die späteren Pensionsansprüche betroffen sein könnten. Wer als Lohn einen Sachbezug erhalte, müsse genauso besteuert werden wie der Empfänger von Barlohn. Das sei eine Selbstverständlichkeit, entspreche dem Gleichheitsgrundsatz und genauso dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Die Wirklichkeit sehe allerdings anders aus, was der Autor an einem Beispiel veranschaulichen will.