In eigentümergeführten Kapitalgesellschaften werde die Entnahme von Geldern der Körperschaft durch geschäftsführende (Allein-)Gesellschafter häufig im Wege eigener Verrechnungskonten verbucht. Oft würden die entnommenen Gelder auch zur Abdeckung von Ausgaben der privaten Lebensführung geschäftsführender Gesellschafter verwendet. Obermann macht auf praktische steuer- sowie finanzstrafrechtliche Gestaltungsrisiken derartiger Entnahmen aufmerksam.