Diese Serie präsentiert praktische Fallbeispiele zum Umgründungssteuerrecht; im ersten Teil geht es um Vorsorgemaßnahmen. § 24 Abs 2 UmgrStG normiert die sog "Vorsorgemaßnahmen": Die Buchwertfortführung und - damit unmittelbar verbunden - die Steuerneutralität seien nur dann zulässig, wenn für die weitere Gewinnermittlung Vorsorge getroffen wird, dass es zu keiner endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung komme. In der Umgründungspraxis solle man Fehler bei bzw das gänzliche Unterlassen von Vorsorgemaßnahmen tunlichst vermeiden, da sonst der steuerliche "Supergau" eintrete.