Der EuGH hat in der Rs Skandia America das Vorliegen eines steuerbaren Umsatzes zwischen einem US-Stammhaus und seiner schwedischen Zweigniederlassung bejaht, sofern die Zweigniederlassung Mitglied einer schwedischen Mehrwertsteuergruppe ist. Der Beitrag stellt das Urteil des EuGH dar und prüft, inwieweit die Aussagen des Urteils mit der derzeit gültigen österr Rechtslage übereinstimmen.