Der EuGH habe sich gegen die pauschale Bemessung einer Steuer sowie den Übergang der Steuerabfuhrverpflichtung auf den inländischen Unternehmer gestellt. Im Hinblick auf die österr Rechtsprechung seien neben der Abzugsteuer in § 99 EStG vor allem die maßgeblichen Bestimmungen im KommStG betroffen. Der Autor beleuchtet kritisch die maßgeblichen Bestimmungen im österr KommStG auf Basis der jüngsten EuGH-Rechtsprechung.