Die unionsrechtliche Zulässigkeit von Abzugssteuern sei im Schrifttum seit jeher umstritten. Der EuGH verfolge einen für die MS großzügigen Weg und sähe Quellensteuern zur Sicherstellung der Steuererhebung mit den Grundfreiheiten vereinbar an. Nunmehr hatte der EuGH die Gelegenheit die Zulässigkeit von Quellensteuern im Kontext der internationalen Arbeitskräftegestellung zu
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