Entsprechen Preise für den konzerninternen grenzüberschreitenden Leistungsaustausch nicht dem Fremdüblichkeitsprinzip, komme es im Zuge von Betriebsprüfungen oft zu Verrechnungspreiskorrekturen. Diese führen zu einer vorläufigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Um dies zu vermeiden und Rechtssicherheit in Bezug auf die Auswahl der geeigneten Verrechnungspreismethode und deren Anwendung zu verschaffen, gibt es von Seiten der österreichischen Finanzverwaltung verschiedene Maßnahmen zur Konfliktprävention.