Die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Kroatien besitzen für Kroatien einen besonderen Stellenwert: Österreich ist bei Weitem der größte ausländische Investor und österreichische Unternehmen verfügen über Niederlassungen in fast allen Sektoren in Kroatien. Zum Großteil wird in kroatische Kapitalgesellschaften investiert. Da jedoch die innerstaatlichen Steuervorschriften Österreichs und Kroatiens erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Besteuerung von Personengesellschaften aufweisen, kann die Begründung von gewerblich tätigen Personengesellschaften in Kroatien steuerplanerische Möglichkeiten eröffnen. Aufgrund der günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen und mithilfe des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Kroatien (DBA-K) können bei Investitionen mittels kroatischer Personengesellschaften erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.