Im Rahmen der Beurteilung des wirtschaftlichen Eigentums von Wirtschaftsgütern im Zusammenhang mit Leasingfinanzierungen nimmt das Kriterium "Vorleistungen des Leasingnehmers" einen wesentlichen Stellenwert ein. Es erfolgt eine Darstellung der aktuellen rechtlichen Situation mit dem Aufzeigen einzelner Problempunkte im Zusammenhang mit Vorleistungen.