UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 16
VwGH 30. 10. 2014, 2011/15/0123
Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Art 13 der 6. EG-RL (nunmehr Art 135 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umschrieben sind, einschließlich der Begriffe "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" eng auszulegen.