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Kapitalertragsteuer bei verdeckten Ausschüttungen aus Schwarzumsätzen der GmbH (Kirchmayr/Zorn, SWK 20-21/2015, S. 974)

Artikelrundschau Juli 2015 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/702ÖStZ 2015, 546 Heft 18 v. 25.9.2015

Mit Erk vom 28. 5. 2015, Ro 2014/15/0046, habe der VwGH grundlegend zur verdeckten Ausschüttung bei der Entnahme von Schwarzumsätzen durch einen Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer entschieden. Zwei Kernaussagen seien von besonderer Relevanz: Auch bei einem Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer sei die verdeckte Ausschüttung bereits im Entnahmezeitpunkt verwirklicht. Die für die verdeckte Ausschüttung anfallende Kapitalertragsteuer könne auch der GmbH vorgeschrieben werden.

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