Mit Erk vom 27. 2. 2014, 2011/15/0199, lasse der VwGH Bereitstellungsgebühren für in der Folge tatsächlich in Anspruch genommene Kredite zum Abzug zu. Aus dieser E und durch großzügige, undifferenzierte Übernahme der Überschriften diverser Literaturbeiträge werde eine Abzugsfähigkeit für jeglichen Aufwand iZm der Fremdfinanzierung von Beteiligungen vor Inkrafttreten des BBG 2014 abgeleitet. Der Autor analysiert die Zulässigkeit dieser Schlussfolgerung.