Nach dem VwGH komme eine sich in Liquidation befindliche Körperschaft nicht als Gruppenträger in Betracht. Die Ausführungen des VwGH seien interessant und im Schrifttum bereits diskutiert worden. Die Entscheidung des VwGH werfe aber noch Folgefragen auf, die das BMF in einer aktuellen Information beantwortet habe. Nach Darstellung dieser BMF-Info in Pkt I. wird diese samt zugrunde liegender VwGH-Entscheidung in Pkt II. beleuchtet.