Im betrieblichen Bereich würden Entgelte für die Übernahme einer Bürgschaft oder die Verpfändung einer Sache zu Gunsten eines Dritten zu Betriebseinnahmen führen. Im außerbetrieblichen Bereich stelle sich die Frage, ob bei solchen - einmaligen - Einnahmen steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.