Die Steuerreform 2015/2016 sei im Wesentlichen eine Tarifreform und keine Steuerstrukturreform; trotzdem habe der Gesetzgeber § 4 Abs 12 EStG radikal geändert. Obwohl massive Bedenken vorgebracht wurden, habe die RV ohne wesentliche Änderung den NR passiert. Die Autoren stellen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Neuregelung für die Besteuerung von Körperschaften und ihrer Anteilsinhaber dar.