EStG 1988: § 9 Abs 1 und 3
VwGH 30. 4. 2015, 2011/15/0198
Bei Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach sicher und nur dem Zeitpunkt und/oder der Höhe nach unsicher sind, ist eine Rückstellung nach § 9 Abs 1 EStG zu bilden.
EStG 1988: § 9 Abs 1 und 3
VwGH 30. 4. 2015, 2011/15/0198
Bei Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach sicher und nur dem Zeitpunkt und/oder der Höhe nach unsicher sind, ist eine Rückstellung nach § 9 Abs 1 EStG zu bilden.