EStG 1988: § 29 Z 3
VwGH 30. 4. 2015, 2012/15/0182
Die einmalige entgeltliche Verpfändung von Gesellschaftsanteilen als Kreditbesicherung zugunsten einer notleidenden, im Einflussbereich des StPfl stehenden Gesellschaft, stellt eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG (idF BGBl I 2001/59) dar. Die vom StPfl dafür bezogene (marktübliche) Avalprovision unterliegt daher der Einkommensteuer.