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Avalprovision, Steuerpflicht als sonstige Einkünfte aus Leistungen

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2015/672ÖStZ 2015, 525 Heft 17 v. 4.9.2015

EStG 1988: § 29 Z 3

VwGH 30. 4. 2015, 2012/15/0182

Die einmalige entgeltliche Verpfändung von Gesellschaftsanteilen als Kreditbesicherung zugunsten einer notleidenden, im Einflussbereich des StPfl stehenden Gesellschaft, stellt eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG (idF BGBl I 2001/59) dar. Die vom StPfl dafür bezogene (marktübliche) Avalprovision unterliegt daher der Einkommensteuer.

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