Mit Ministerratsbeschluss vom 16. 6. 2015 sei die Regierungsvorlage zum StRefG 2015/2016 dem Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt worden. Sie habe den Finanzausschuss vom 30. 6. 2015 mit einem Abänderungsantrag betreffend die Regelung von Bankauskünften passiert und sei am 7. 7. 2015 im Nationalrat beschlossen worden. Im Beitrag werden die Bestimmungen des Sammelgesetzes, soweit sie das Finanzstrafrecht betreffen, dargestellt. Die Veröffentlichung im BGBl sei abzuwarten.