Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 habe das BMF zwei Ministerialentwürfe zur Begutachtung ausgeschickt, die neue Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung enthielten. Neu sei insb der Vorschlag, die Durchbrechung des Bankgeheimnisses schon in einem österr Abgabenverfahren zuzulassen. Manche der geplanten Änderungen, wie die Einführung eines zentralen Kontenregisters oder das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz seien aufgrund internationaler Abkommen zu erwarten gewesen. Andere Änderungen, die nicht auf solchen Vorgaben beruhten, hätten den mit der Materie vertrauten Leser überrascht. Diese Bestimmungen werden im Artikel dargestellt.