Mit der Veröffentlichung der 4. Geldwäsche-RL sei ein über zweijähriger Gesetzgebungsprozess zu Ende gegangen, dessen Ergebnis - gemeinsam mit der 2. Geldtransfer-VO - den Rahmen einer europäischen Geldwäschebekämpfung stark verändern werde. Das erklärte Ziel der 4. Geldwäsche-RL sei die Implementierung der 2012 neu gefassten Empfehlung der FATF. Obwohl im Bereich der Binnenmarktkompetenz der EU erlassen, werde sie indirekt auch strafrechtliche Implikationen haben.