Der NR hat am 7. 7. 2015 im Plenum das Kapitalabfluss-Meldegesetz beschlossen, das eine Ergänzung um Kapitalzuflüsse aus Liechtenstein und der Schweiz erhalten habe. Nunmehr seien die österr Banken in die Pflicht genommen, für die Meldung der "Zuschleicher" bzw für deren Besteuerung per anonyme Einmalzahlung zu sorgen. Die Autoren stellen die Neuregelung überblicksmäßig dar.