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Der faktische Geschäftsführer als abgabenrechtlicher Pflichtenträger? (Leitner, SWK 20-21/2015, S. 981)

Artikelrundschau Juli 2016 – Teil 1(Bundes)abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/652ÖStZ 2015, 523 Heft 17 v. 4.9.2015

Kotschnigg kritisiere zutreffend, dass nach hA und stRsp auch ein fremde abgabenrechtliche Pflichten bloß faktisch Wahrnehmender undifferenziert als Träger dieser Pflichten angesehen werde. Dies solle unzutreffenderweise sogar dann gelten, wenn er unbefugt oder gegen den Willen des Abgabepflichtigen handelt.

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