In Reaktion auf das VwGH-Erkenntnis vom 26. 11. 2014, 2011/13/0008, ändert das BMF seine bisherige Rechtsansicht. Da das VwGH-Erkenntnis im Beschwerdefall die Bildung einer Unternehmensgruppe mit einer in Liquidation befindlichen Körperschaft als Gruppenträger betraf, soll aus Anlass der Anregung der Kammer der Wirtschaftreuhänder diese geänderte Rechtsansicht in zeitlicher Hinsicht jedoch nur dann zur Anwendung kommen, wenn Gruppenträger oder Gruppenmitglieder einen Auflösungstatbestand nach dem 6. 7. 2015 (Tag der Veröffentlichung der Info des BMF vom 3. 7. 2015, BMF-010203/0188-VI/6/2015) verwirklicht haben. Die ansonsten inhaltlich unveränderte Information des BMF vom 3. 7. 2015, BMF-010203/0188-VI/6/2015, wird daher durch diese Information ersetzt.