Wie Holenstein zutreffend anmerke, sei die Beurteilung der Zulässigkeit von Gruppenanfragen bereits deshalb schwierig, weil nicht abschließend geklärt sei, ob die Interpretation des OECD-MK dynamisch oder statisch zu erfolgen habe. So gehe die österr Finanzverwaltung etwa von einer dynamischen Interpretation aus und halte Gruppenanfragen folglich auch im Anwendungsbereich jener DBA für möglich, die vor dem 17. 7. 2012, somit vor Aufnahme der Gruppenanfragen in die Musterkommentierung, abgeschlossen worden seien, sofern sie eine dem "neuen" Art 26 Abs 5 OECD-MA entsprechende Bestimmung enthielten. In der österr Literatur werde demgegenüber einer statischen Interpretation der Vorzug gegeben.