Das am 1. 1. 2013 in Kraft getretene bilaterale Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Steuerabkommen) soll die effektive Besteuerung von in Ö ansässigen Personen sicherstellen, die als Vertragspartner einer schweizerischen Zahlstelle an Vermögenswerten nutzungsberechtigt sind, die bei dieser Zahlungsstelle verbucht sind. Die Sicherstellung der effektiven Besteuerung erfolgt entweder durch eine anonyme Einmalzahlung oder durch die freiwillige Meldung.