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Wiederaufnahme auf Antrag: Bedeutung der Tatsachenkenntnis des Abgabepflichtigen (Papst, ÖStZ 2015/470, S. 345)

Artikelrundschau Juni 2016(Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/586ÖStZ 2015, 487 Heft 15 und 16 v. 14.8.2015

Durch das FVwGG 2012 seien die Anwendungsvoraussetzungen für die Wiederaufnahme von Amts wegen und auf Antrag harmonisiert worden. Obwohl damit zwischen der Abgabenbehörde und dem Abgabepflichtigen Waffengleichheit hergestellt werden sollte, erscheine die Frage offen, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen sei, dass dem Abgabepflichtigen die Tatsachen oder Beweismittel bereits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannt waren.

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