Viele Steuerbehörden würden auf Anfrage ihrer Steuerzahler Vorabentscheidungen zu komplexen Steuerfragen erteilen. Aus Gründen der Fairness und Transparenz würde in vielen Staaten eine anonymisierte Veröffentlichung der steuerlichen Vorabzusagen erfolgen. Die Autoren untersuchen in welchem Umfang diese Praxis der Offenlegung Österreich und Deutschland als Vorbild dienen könne.