Nach österr Recht hätten gemeinnützige Organisationen ziemlich strenge Voraussetzungen zu erfüllen, um von Steuerbe-
Seite 486
günstigungen profitieren zu können. Die Anforderungen an die Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit seien wesentliche Hürden für karitative Aktivitäten. Heidenbauer bietet eine rechtsvergleichende Betrachtung dieser Kriterien zur Stärkung der Debatte um eine mögliche Schärfung des österr Gemeinnützigkeitsrechts.