Das FG Niedersachsen habe dem EuGH die Frage vorgelegt, ob und, falls ja, unter welchen Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukomme. Nach Ansicht der dt Finanzverwaltung könne ein Vorsteuerabzug erst nach Berichtigung der Rechnung und Übermittlung an den Leistungsempfänger erfolgen. Die Autorin analysiert die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BFH sowie die Verwaltungspraxis.