Mit dem StRefG 2015/2016 wurde die Grunderwerbsteuer grundlegend novelliert. Neben der Neuordnung der Regelungen bei Anteilsübertragung und Anteilsvereinigung1 bei Personen- und Kapitalgesellschaften wurden die Bemessungsgrundlage und der anzuwendende (Tarif)Steuersatz neu geregelt. Darüber hinaus wurden Befreiungen angepasst und für bestimmte Fälle eine Verteilung der Steuer auf höchstens fünf Jahresbeträge eingeführt.