Das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016) beinhaltet eine Reihe von umsatzsteuerlichen Neuerungen und Änderungen, die einerseits als Gegenfinanzierung der einkommensteuerlichen Tarifreform gedacht sind, andererseits vereinfachend wirken (bspw die Überrechnung bei Istbesteuerung), zur Ökologisierung des Steuerrechts beitragen sollen (Vorsteuerabzug für bestimmte Pkw und Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß) oder vereinfachend sind (bspw die Streichung des Orts der tatsächlichen Nutzung und Auswertung iZm der Vermietung von Beförderungsmitteln in Drittstaaten). Zudem kommt es durch die Einführung eines neuen ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 13 % zur Umstrukturierung des Anhangs in zwei Anhänge (10 % und 13 %).