Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes durch das StRefG 2015/2016 hinsichtlich der Tatbestände der Anteilsvereinigungen und -übertragungen in § 1 Abs 3 GrEStG sowie den mit diesen Tatbeständen eng im Zusammenhang stehenden Bestimmungen in § 1 Abs 2a und Abs 5 leg cit. Der Beitrag soll die Änderungen der früheren Rechtslage vergleichend gegenüberstellen und Implikationen der Neuerungen auf bestehende Strukturen darstellen.