Das Unternehmensrecht wurde reformiert. Neue Bilanzierungsregeln gelten mit Beginn der Jahre 2015 und 2016. Änderungen gibt es einerseits in der Bewertung, andererseits in der Darstellung des gesetzlichen Jahresabschlusses nach dem UGB. Ziel ist eine Vereinheitlichung von Steuer- und Unternehmensbilanz.