EStG 1988: § 23 Z 2
VwGH 17. 12. 2014, 2010/13/0115
Die unter Fremdvergleichsgesichtspunkten zu beurteilende Angemessenheit des Haftungsentgelts für eine als bloße Arbeitsgesellschafterin tätige Komplementär-GmbH einer KG ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls - mit einer gewissen Bandbreite bzw Toleranzgrenze - zu bestimmen.