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Mitunternehmerschaft (KG), Haftungsprovision (Komplementär-GmbH), Angemessenheit

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2015/538ÖStZ 2015, 394 Heft 13 v. 1.7.2015

EStG 1988: § 23 Z 2

VwGH 17. 12. 2014, 2010/13/0115

Die unter Fremdvergleichsgesichtspunkten zu beurteilende Angemessenheit des Haftungsentgelts für eine als bloße Arbeitsgesellschafterin tätige Komplementär-GmbH einer KG ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls - mit einer gewissen Bandbreite bzw Toleranzgrenze - zu bestimmen.

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