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Einbringungsbilanz, Berichtigungsmöglichkeit bei Fehlerhaftigkeit

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2015/539ÖStZ 2015, 394 Heft 13 v. 1.7.2015

UmgrStG: § 12 Abs 2 Z 2 (EStG 1988: § 4 Abs 2)

VwGH 29. 1. 2015, 2011/15/0169

Auch Fehler in einer auf den Einbringungsstichtag nach § 12 Abs 2 Z 2 UmgrStG zu erstellenden Bilanz einer Mitunternehmerschaft sind einer Bilanzberichtigung nach § 4 Abs 2 EStG zugänglich. Würde man, insb wenn die entsprechenden Werte bereits grundsätzlich (im Sinne der Bilanzzusammenfassungen vom Vortag des Einbringungsstichtags) vorhanden sind, von einer gar nicht vorhandenen Bilanz (im Sinne einer "Nichtbilanz") ausgehen, hätte jede noch so kleine Unrichtigkeit der Stichtagsbilanz die Nichtanwendbarkeit des Art III UmgrStG zur Folge. Dies wäre vor dem Hintergrund des Fehlerkalküls des § 4 Abs 2 EStG, dessen Wortlaut ausdrücklich auf die Nichteinhaltung der allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der zwingenden einkommensteuerlichen Vorschriften abstellt, systemwidrig (vgl Hirschler, ÖStZ 2012/569, 317 [321 ff]).

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