Die Versicherungssteuerpflicht von Lebensversicherungspolizzen, bei denen der Versicherer kein versicherungstechnisches Risiko (Todesfallschutz oder Langlebigkeitsrisiko) übernimmt, sei in Schrifttum und Praxis bislang verneint worden. Ein jüngst ergangenes BFG-Erk komme überraschenderweise zum gegenteiligen Ergebnis. Die Autoren beleuchten die tragenden Entscheidungsgründe.